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Was ist Kindertagespflege?

 

Kindertagespflege ist ein pädagogisches Betreuungsangebot für Kinder, meist unter dem 3 Lebensjahr. Die Betreuung der Kinder erfolgt entweder im Haushalt der Tagesmutter oder in angemieteten Räumen. Alle in Deutschland tätigen Tagespflegepersonen, die Kinder mehr als 15 Stunden am Tag gegen Entgelt betreuen, benötigen eine Pflegeerlaubnis. Seit dem Jahr 2006 müssen alle Kindertagespflegepersonen eine pädagogische Qualifizierung und einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind nachweisen, darüber hinaus sind sie verpflichtet 20 Stunden Fortbildung im Jahr nachzuweisen.

Durch gesetzliche Änderungen im Rahmen des Ausbaus der Kinderbetreuungsplätze wurde die private Kindertagespflege aufgewertet. Der Förderungsauftrag der Kindertageseinrichtungen wurde auf die Kindertagespflege ausgedehnt.  Somit wurde die Tagespflege den Kindertageseinrichtugnen gleichwertig.

 

Auftrag der Kindertagespflege

 

§ 22 SGB 8 beschreibt das Aufgabenfeld der Kindertagespflege wie folgt:

(2) Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen:

1.die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,

2.die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,

3.den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

(3) Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.

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