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Sollten Sie sich für meine Kindertagespflege entschieden haben, vereinbaren wir zeitnah ein zweites Termin um den Betreuungsvertrag zu unterschreiben.

In dem Betreuungsvertrag wird u.a.  der Betreuungsumfang, Betreuungsentgeld, Urlaubszeiten, Krankenregelung, Kündigungsregulierungen festgelegt.

Ab den August 2008 haben alle Kinder ab dem vollendeten 1 Lebensjahr ein gesetzliches Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz bis zu 5 Stunden am Tag, höchstens 30 Stunden in der Woche.

Sollten Sie mehr als 25 Stunden in der Woche benötigen, muss dem Jugendamt ein Nachweis über Ihre Arbeitszeiten vorgelegt werden.

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